INSTITUTE FOR TESTING AND CERTIFICATION

Persönliche Schutzausrüstung

Die persönliche Schutzausrüstung (PSA) unterliegt vor ihrer Markteinführung in der Tschechischen Republik einer Konformitätsbeurteilung bezüglich ihrer Sicherheit. Die Grundanforderungen an die persönliche Schutzausrüstung legt die Regierungsverordnung Nr. 21/2003 Slg. fest und durch diese werden die technischen Anforderungen an die persönliche Schutzausrüstung im Sinne der Richtlinie des Rates 89/686/EWG festlegt. Die Gegenstände der PSA werden laut Risikoanalyse in 3 Kategorien mit festgelegter Methode der EG-Konformitätsbeurteilung unterteilt. Für die Kategorien mit einer erhöhten Gefährdung (Kategorie II und III) ist die Teilnahme einer autorisierten Organisation (benannte Stelle) verpflichtend, für die einfachen Typen der Gegenstände der PSA (Kategorie I) kann der Hersteller die EG-Konformitätsbeurteilung selbst ohne Miteinbeziehung der benannten Stelle durchführen. Alle Mittel der PSA müssen mit CE gekennzeichnet werden und der Hersteller bzw. sein autorisierter Vertreter gibt die EG-Konformitätserklärung heraus.

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IM ZUSAMMENHANG MIT DER KONFORMITÄTSBEWERTUNG VON PERSÖNLICHER SCHUTZ-AUSRÜSTUNG ZU GEWÄHRENDE DIENSTLEISTUNGEN

  • Konformitätsbewertung durch Benannte Stelle Nr. 1023 gemäß der Anforderungen der Ratsrichtlinie 89/686/EHS und der Regierungsverordnung 21/2003 Slg , mit den die technischen Anforderungen auf die persönliche Schutzausrüstung festgelegt werden
    • Bewertung von PSA der 1. Kategorie
    • Bei den einfachen persönlichen Schutzausrüstungen der ersten Kategorie genügt die Konformitätsbewertung durch den Hersteller oder Importeur. Man kann das akkreditierte Prüflabor, eventuell die Zertifizierungsstelle um Durchführung von Prüfungen und ihre Auswertung ersuchen. Die Benannte Stelle (BS) führt solche Auswertung nicht durch.
    • Bewertung von PSA der zweiten und dritten Kategorie
    • Bei PSA der zweiten Kategorie stellt ihr Hersteller oder Importeur vor der Serienproduktion und der Markteinführung die Konformitätsbewertung des Typs der persönlichen Schutzausrüstung mittels der EG-Baumusterprüfung durch benannte Stelle sicher.
    • Bei PSA der dritten Kategorie muss der Hersteller oder der Importeur die EG-Baumusterprüfung durch be-nannte Stelle analog wie bei PSA der zweiten Kategorie und darüber hinaus regelmäßige jährliche Kontrolle der hergestellten persönlichen Schutzausrüstungen sicherstellen.
  • Überprüfung von PSA in akkreditiertem Labor Nr. 1004 und Nr. 1004.3
  • Lizenzerteilung auf freiwilliges Zertifizierungszeichen „ITC zertifizierte Qualität“ . ITC erteilt die Lizenz auf Benutzung des Qualitätszeichens, das den Produkten gewährt wird, bei denen durch die Zertifizierung hohes Niveau der Sicherheits- und Qualitätsparameter und in Form von Inspektionsbesuchen auch die Erfüllung der Voraussetzungen des Herstellers für dauerhafte Einhaltung der Qualität nachgewiesen wurde.
  • Standardisierungsdienste (Normung) und technische Informationen
  • Zertifizierung der Managementsysteme (ISO 9001, ISO 14001, OHSAS 18001)
  • Technische Inspektion

IN ITC GEMÄSS DER REGIERUNGSVERORDNUNG 21/2003 Slg BEWERTETE PRODUKTE

Institut für Prüfung und Zertifizierung AG ist durch die Entscheidung des Amtes für die technische Normung, Metrologie und Staatsprüfwesen als Benannte Stelle Nr. 1023 zu Leistungen der Konformitätsbewertung für folgende persönliche Schutzausrüstung (PSA) autorisiert:

  • PSA für den Schutz des Kopfes
  • PSA für den Schutz der Augen
  • PSA für den Schutz der Hände
  • PSA für den Schutz des Körpers
  • PSA für den Schutz der Füße
  • PSA für den Sportaktivitäten

KONTAKTE

Ing. Elena Tomanová

Augen-, Körper- und Handschutz

Ing. Miroslava Dostálová

Hände-, Füßeschutz, PSA für den Sportaktivitäten


Postadresse:
Institute for Testing and Certification, Inc.
Division Zertifizierung von Spielwaren, PSA und speziellen Produkten
trida Tomase Bati 299, Louky, 763 02 Zlin
Czech Republic

Für die Aktualität der Angaben ist verantwortlich: Ing. Elena Tomanová