Elektrische Sicherheit
Die elektrische Anlage kann nur dann auf den Markt eingeführt werden, wenn sie die technischen Anforde-rungen erfüllt , die im Anhang Nr. 2 zur Regierungsverordnung Nr. 17/2003 Slg angeführt sind, mit den die technischen Anforderungen auf elektrische Niederspannungsanlagen (Ratsrichtlinie 2006/95/EG) festgelegt werden, und wenn sie in Übereinstimmung mit der sachgerechten technischen Praxis aus der Sicht der in den Europäische Gemeinschaften gültigen Sicherheitsgrundsätzen hergestellt wurde und wenn sie bei sachgerechter Installation und Instandhaltung und bei Verwendung zum Zweck, für den sie hergestellt wurde, die Sicherheit von Personen, Haus- und Nutztieren oder Eigentum nicht bedroht. Für Zwecke dieser Anlage wird als elektrische Niederspannungsanlage (weiter nur "elektrische Anlage") beliebige, für die Verwendung im Bereich der Nennspannungen von 50 V bis 1000 V für Wechselstrom und der Nennspannungen von 75 V bis 1500 V für Gleichstrom bestimmte Anlage betrachtet, mit Ausnahme der im Anhang Nr. 1 zu dieser Verordnung angeführten Anlagen und Erscheinungen. Die Konformitätsbewertung nach den in § 2 Absatz 1 der Regierungsverordnung Nr. 17/2003 Slg angeführten Anforderungen läuft nach dem Verfahren der inneren Produktionskontrolle gemäß Anhang Nr. 3 zu dieser Verordnung durch und der Herstellet oder der bevollmächtigte Vertreter versieht diese mit dem CE-Konformitätszeichen und stellt die EG-Konformitätserklärung aus. Teilnahme der benannten Stelle ist nicht erforderlich.
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IM ZUSAMMENHANG MIT DER KONFORMITÄTSBEWERTUNG VON ELEKTRISCHEN ANLAGEN IN ITC ZU GEWÄHRENDE DIENSTLEISTUNGEN
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Prüfung in akkreditiertem Labor Nr. 1004 und Nr. 1004.3
Protokolle des akkreditierten Prüflabors sind unentbehrliches Bestandteil des Verfahrens der inneren Produktionskontrolle gemäß Anhang Nr. 3 zur Regierungsverordnung 17/2003 Slg und auf sie wird von der EG-Konformitätserklärung verwiesen. - Konformitätsbewertung durch Benannte Stelle Nr. 1023 gemäß den Anforderungen der Ratsrichtlinie 2006/95/EG und der Regierungsverordnung 17/2003 Slg, mit den die technischen Anforderungen auf die elektrische Niederspannungsanlagen festgelegt werden
- Technische Inspektion - statistische Abnahmen, Inspektionszertifikate
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Lizenzerteilung auf freiwilliges Zertifizierungszeichen
„ITC zertifizierte Qualität“
ITC erteilt die Lizenz auf Benutzung des Qualitätszeichens, das den Produkten gewährt wird, bei denen durch die Zertifizierung hohes Niveau der Sicherheits- und Qualitätsparameter und in Form von Inspektionsbesuchen auch die Erfüllung der Voraussetzungen des Herstellers für dauerhafte Einhaltung der Qualität nachgewiesen wurde. - Standardisierungsdienste - Normenrecherche, Analyse der technischen Informationen, Normenausleihe
- Zertifizierung der Managementsysteme (ISO 13485, ISO 9001, ISO 14001, OHSAS 18001)
DURCH BENANNTE STELLE NR. 1023 GEMÄSS DER REGIERUNGSVERORDNUNG 17/2003 Slg BEWERTETE PRODUKTE
Institut für Prüfung und Zertifizierung AG ist als Benannte Stelle Nr. 1023 zu Leistungen der Konformitätsbewer-tung von elektrischen Niederspannungsanlagen in folgendem Umfang autorisiert:
- Spielautomaten
- Bürogeräte und Computer
KONTAKTE
Ing. Pavel Vávra
Leiter der Prüflabors für elektrische Produkte
Postadresse:
Institute for Testing and Certification, Inc.
Prüflabors für elektrische Produkte
Sokolovska 573
CZ - 686 01 Uherske Hradiste
Tschechische Republik
Für die Aktualität der Angaben ist verantwortlich: Ing. Pavel Vávra