INSTITUTE FOR TESTING AND CERTIFICATION

Bauprodukte

Am 4. 4. 2011 wurde im OJEU die VERORDNUNG (EU) Nr. 305/2011 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 9. März 2011 (Construction Products Regulation - CPR) zur Festlegung harmonisierter Bedingungen für die Vermarktung von Bauprodukten und zur Aufhebung der Richtlinie 89/106/EWG des Rates (Construction Products Directive – CPD) veröffentlicht. Die Verordnung ist, im Unterschied zu einer Richtlinie, direkt wirksam und einheitlich in das Nationalrecht der EU-Mitgliedsstaaten zu implementieren. Seit 1.7.2013 müssen alle Bauprodukte, für die es eine harmonisierte Norm oder ETA (Europäische technische Zulassung) gibt, beim Inverkehrbringen mit der CE-Kennzeichnung und einer Leistungserklärung versehen werden.

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INVERKEHRBRINGEN DER BAUPRODUKTE IN DER EU UND IN DER TSCHECHISCHEN REPUBLIK

Bauprodukte sind im Sinne des Gesetzes 22/1997 GBl. über technische Anforderungen an Produkte, in gültiger Fassung, sog. „festgelegte Produkte“, und ihr Inverkehrbringen in der Europäischen Union und den EFTA-Mitgliedsstaaten wird durch technische Vorschriften geregelt, aus denen konkrete Pflichten für Hersteller, Importeure, autorisierte Vertreter und Händler hervorgehen. Die Bedingungen für das Inverkehrbringen sind teilweise harmonisiert (einheitlich in der ganzen EU) und teilweise durch die nationalen Gesetze jedes Mitgliedslandes geregelt.

Die Gruppe der Produkte, für die es eine harmonisierte technische Spezifikation gibt, fallen unter die VERORDNUNG (EU) Nr. 305/2011 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 9. März 2011 zur Festlegung harmonisierter Bedingungen für die Vermarktung von Bauprodukten und zur Aufhebung der Richtlinie 89/106/EWG des Rates. Für diese Vorschrift wird die Abkürzung CPR (Construction Products Regulation) verwendet. Die Verordnung ist, im Unterschied zu einer Richtlinie, direkt wirksam und erfordert eine Anpassung des Nationalrechts der EU-Mitgliedsstaaten an deren Inhalt.

Obwohl die CPR-Verordnung bereits am 24.4.2011 in Kraft trat, sind die meisten Artikel und Anhänge seit 1. Juli 2013 wirksam. Bis zu diesem Augenblick fand die Beurteilung der Übereinstimmung der Bauprodukte, für die es harmonisierte Normen gibt und die mit der CE-Kennzeichnung gekennzeichnet werden dürfen, gemäß der Regierungsverordnung Nr. 190/2002 GBl. statt. Seit 1.7.2013 müssen alle Bauprodukte, die von einer harmonisierten Norm erfasst werden oder die mit einer für sie ausgestellten Europäischen Technischen Bewertung (ETA) übereinstimmen, beim Inverkehrbringen mit der CE-Kennzeichnung, mit einer Leistungserklärung und mit einer ausführlichen technischen Dokumentation versehen werden. Die Hersteller dürfen aufgrund einer vor 1. Juli 2013 gemäß CPD ausgestellten Konformitätserklärung eine Leistungserklärung gemäß CPR ausstellen.

Falls es für ein Bauprodukt keine harmonisierte Norm gibt (und auch nicht in Vorbereitung ist) oder falls ein Produkt von ihr wesentlich abweichen sollte und der Hersteller dieses Produkt mit der CE-Kennzeichnung versehen möchte, kann er bei einer technischen Bewertungsstelle (TAB) die Ausstellung der Europäischen technischen Zulassung (ETA) beantragen. Falls der Hersteller die Ausstellung der ETA nicht beantragt, bewertet er das Produkt gemäß der Regierungsverordnung Nr. 163/2002 GBl. in gültiger Fassung, stellt eine Konformitätserklärung aus und kennzeichnet das Produkt mit der CE-Kennzeichnung nicht.

IN ZUSAMMENHANG MIT DER KONFORMITÄTSBEWERTUNG DER BAUPRODUKTE GEMÄSS REGIERUNGSVERORDNUNG 190/2002 Slg IN ITC ZU GEWÄHRENDE DIENSTLEISTUNGEN

  • Konformitätsbewertung durch Benannte Stelle Nr. 1023 gemäß den Abforderungen der Regierungsver-ordnung 190/2002 Slg, mit der die technischen Anforderungen auf die mit dem CE-Konformitätszeichen gekennzeichnete Bauprodukte festgelegt werden
    • Zertifizierung des Produktionssteuerungssystems im Sinne der Bestimmung des § 5 Abs. 1 Buchst. e) (System 2+)
    • durchgeführte Eingangsprüfungen des Produkttyps im Sinne der Bestimmung des § 5 Abs. 1 Buchst. b) (System 3)
    • durchgeführte Eingangsprüfungen des Produkttyps im Sinne der Bestimmung des § 5 Abs. 1 Buchst. a) (System 4) im Prüfungsumfang des akkreditierten Prüflabors Nr. 1008
  • Prüfung der Bauprodukte im Akkreditierten Labor Nr. 1004 a Nr. 1004.3.
  • Lizenzerteilung auf freiwilliges Zertifizierungszeichen „ ITC zertifizierte Qualität “ und " Bau bewährt "
  • Fachdienstleistungen in Zusammenhang mit dem Programm " Grün für Einsparungen "
  • Standardisierungsdienste und technische Informationen
  • Zertifizierung der Managementsysteme (ISO 9001, ISO 14001, OHSAS 18001)
  • Konformitätsbewertung durch die Inspektionsinstitution ITC

KONTAKTE

Ing. Petr Karlik


Postadresse:
Institute for Testing and Certification, Inc.
Division Zertifizierung der Bauprodukte
trida Tomase Bati 299, Louky, 763 02 Zlin
Czech Republic

Liste der Spezialisten - Beurteilung der Konformität (CE) von Bauprodukten (PDF-Format)

Für die Aktualität der Angaben ist verantwortlich: Ing. Petr Karlík